Immobilienwirtschaftliche Beratung und Bewertung
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstatten nicht nur Markt- bzw. Verkehrswertgutachten die Werte und Tatsachen feststellen, sie beraten auch bei der Übertragung, bei Verkauf oder Erwerb einer Immobilie, sie fertigen kurze Analysen über die Wirtschaftlichkeit kleinerer und auch umfangreicherer Immobilienengagements.
Damit sind wir vielen Käufern und Verkäufern von privaten Eigenheimen oder gewerblichen Immobilien bei der Wertfindung ihrer Immobilie behiflich. Es werden Bedenken bei Käufern ausgeschlossen, man entscheide sich für eine "Katze im Sack". Selbst bei der Kalkulation möglicher Renovierungsarbeiten sind Mitarbeiter in unserem Netzwerk gerne für unsere Kunden tätig.
Häufig sind sie auch als Schiedsgutachter tätig. Das heißt, zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit wird für beide Seiten schnell eine hohe Rechtssicherheit hergestellt, etwa bei der Frage über die Höhe eines Vermögensausgleichs bei Ehescheidungen oder in Erbschaftsfragen.
Gründe für ein Verkehrswertgutachten können sein:
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Gründstücksübereignungen |
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Wertermittlung im Rahmen einer Finanzierung |
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Mediation in Verbindung mit der Immobilienbewertung |
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Erbschaftsauseinandersetzungen |
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Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen |
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Gerichtliche Güterrechtsverfahren |
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Zwangsversteigerungsmassnahmen |
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Öffentliche Bodenordnungsmassnahmen |
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Allgemeine Entschädigungsansprüche |
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Berechnung von Leibrenten |
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Entschädigungsermittlung bei Rechten und Lasten |
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Schenkungs- und Erbschaftssteuerfragen |
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Neubewertung von Anlagevermögen |
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Überführung von privaten oder betrieblichen Vermögen |
Vor den häufig geforderten Kurzgutachten muss an dieser Stelle gewarnt werden. Der Sachverständige muss sich ausreichend Zeit für die Bewertung einer Immobilie nehmen können.
So ist nicht nur die Immobilie selbst, sondern das Umfeld und die lokalen Marktbedingungen von größter Bedeutung für die Wertfindung. Dies kann nicht im Stundentakt eines Kurzgutachtens durchgeführt werden.
Kurzgutachten sind zwar billig und die Auführung geht meist schnell, sie bieten aber keinerlei Rechtssicherheit. Bei Vermögensdispositionen, die bei Immobilien häufig in die Hunderttausende gehen, bergen Kurzgutachten erhebliche Risiken.
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