Durch die örtlichen Industrie- und Handelskammern werden nur Personen öffentlich bestellt und vereidigt, die eine herausragende Qualifikation in ihrem Fachbereich und einen zweifelsfreien Leumund nachweisen können.
Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, muss sich der Sachverständige einem regelmäßigen und aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht die Arbeit unter ständiger Aufsicht der Industrie- und Handelskammer. Die öffentliche Bestellung ist zeitlich begrenzt und muss durch den Sachverständigen mit einem erneuten Nachweis seiner aktuellen Sachkunde regelmäßig erneuert werden.

Das bedeutet, dass bereits öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige diesen Status verlieren können,wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Dazu ist jährlich eine regelmäßige Teilnahme an Fachseminaren, Vortragsreihen und Workshops zwingend gefordert und nachzuweisen.