Sachverständiger - unabhängig und überparteilich
Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge, auch "selbst ernannte" Gutachter, die keine ausreichende Qualifikation aufweisen, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf diesem komplizierten Markt. Um echte Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet, dass Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, sich auf diese Ergebnisse und Aussagen verlassen können.
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, sowie eine hohe regionale Marktkenntnis besitzen, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.
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