Mein Büro übernimmt gern die Markt- bzw. Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie 


So erkennen Sie einen echten Sachverständigen – und warum die öffentliche Bestellung entscheidend ist In Deutschland ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet: Jeder – auch ohne fachliche Qualifikation – kann sich so nennen. Dies birgt erhebliche Risiken, insbesondere bei der Bewertung von Immobilien, wo Fehleinschätzungen finanzielle Folgen haben können.

Um echte Experten von „selbst ernannten“ Anbietern abzugrenzen, schafft das deutsche Recht die öffentliche Bestellung und Vereidigung – ein streng geregelter, staatlich überwachter Prozess. Ich wurde von der Industrie- und Handelskammer (IHK) öffentlich bestellt und vereidigt – und zwar wiederholt, als Bestätigung meiner besonders hohen fachlichen Qualifikation bei der Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Diese Anerkennung bedeutet:
✅ Nachgewiesene Fachkompetenz durch Prüfung und Erfahrung
✅ Unabhängigkeit und Neutralität – verpflichtend nach § 40 GBO
✅ Vereidigung vor Gericht – mit der Pflicht zur Wahrheit
✅ Regelmäßige Fortbildung und Qualitätskontrolle durch die IHK

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist kein „Anbieter“ – er ist ein Vertrauenspartner mit rechtlicher Verantwortung.

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Warum Vertrauen in einen Sachverständigen nicht dem Zufall überlassen werden darf!

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird vor Gericht auf seine Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Gewissenhaftigkeit und Unparteilichkeit vereidigt. Diese Verpflichtung ist keine Formsache – sie ist die Grundlage dafür, dass Dritte – ob Bank, Gericht, Käufer oder Verkäufer – sich auf die Gutachten verlassen können.

Gerichte bevorzugen nach § 404 ZPO (Zivilprozessordnung) ausdrücklich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige – weil sie:
✅ weisungsfrei und unabhängig arbeiten
✅ unparteiisch und objektiv urteilen
✅ über fundierte Marktkenntnis und fachliche Expertise verfügen

So finden Sie einen echten Experten – bundesweit und verifiziert
Unter https://svv.ihk.de können Sie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aller Fachrichtungen suchen – inklusive ihrer Fachgebiete, Standorte und IHK-Zugehörigkeit. Ein verlässlicher Weg, um sicherzustellen, dass Sie mit einem rechtlich anerkannten und geprüften Experten arbeiten.

Die IHK überprüft – ständig und streng, die öffentliche Bestellung ist kein „Ewiger Pass“. Sie wird nur Personen erteilt, die:
✅ herausragende Fachkompetenz nachweisen
✅ zweifelsfreien Leumund besitzen
✅ regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und diese der IHK nachweisen

Die Bestellung ist zeitlich begrenzt und muss durch wiederholte Nachweise der Sachkunde erneuert werden. Wer nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt, verliert seinen Status.

Zusätzliche Anerkennung: Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Neben der öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die IHK verfüge ich über die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, ausgestellt durch die DIA-Zert – die renommierte Zertifizierungsstelle der Deutschen Immobilien Akademie (DIA) in Freiburg.

Sie ergänzt die staatliche Anerkennung und unterstreicht, dass ich mich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus verpflichte, stets auf dem aktuellen Stand der Bewertungspraxis und Marktrealität zu bleiben.